Nutzungsordnung

1. Nutzung

1 Der Zugang zur Stadtbibliothek ist während der bedienten Öffnungszeiten jeder Person gestattet.

2 Während der unbedienten Öffnungszeiten (Open Library) haben nur Personen ab 18 Jahren mit einem entsprechenden, gültigen Bibliotheksausweis eigenständig Zugang.

3 Ausserhalb der Öffnungszeiten können die Räume der Stadtbibliothek genutzt werden. Die Stadtbibliothek regelt die Einzelheiten.

 

2. Hausordnung

1 Es wird um rücksichtsvolles Verhalten während des Aufenthalts in der Stadtbibliothek gebeten.

2 Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Stadtbibliothek gestattet.

3 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.

4 Sportgeräte, Rollschuhe, Trottinetts, Skateboards etc. sind in der Garderobe abzustellen.

5 Tiere haben keinen Zutritt zu den öffentlichen Bibliotheksräumen. Ausnahmen bilden Assistenz- und Therapiehunde.

 

3. Bibliotheksausweis

1 Bei Personen ohne festen Wohnsitz in der Region sowie in Sonderfällen kann die Stadtbibliothek ein Depot verlangen.

2 Der gültige Bibliotheksausweis ist gleichzeitig Zugangskarte zur Stadtbibliothek während der un-bedienten Öffnungszeiten. Die Inhaberin oder der Inhaber haftet für die entstandenen Schäden am Bibliotheksmobiliar sowie -eigentum.

3 Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Stadtbibliothek umgehend zu melden.

 

4. Ausleihen

1 Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.

2 Nicht vorgemerkte Medien können bis 10 Tage nach Ablauf der Leihfrist ein- bzw. zweimal verlängert werden. Die bis dahin geschuldete Mahngebühr bleibt bestehen. Nicht verlängerbar sind die Leihfristen der digitalen Medien.

3 Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Davon ausgenommen sind Zeitschriften.

4 Für ältere oder wertvolle Werke sowie für den historischen Bestand bestehen Nutzungseinschränkungen. Die Stadtbibliothek regelt die Einzelheiten.

5 Die Medien sind sorgfältig zu behandeln.

 

5. Vorübergehender Nutzungsausschluss

1 Für den vorübergehenden Nutzungsausschluss werden folgende Maximalbeträge an Schulden gegenüber der Stadtbibliothek festgelegt:

Kinder (bis 10 Jahre) CHF 5.-

Jugendliche/Junge Erwachsene (11 – 25 Jahre) CHF 15.-

Erwachsene (ab 26 Jahre) CHF 25.-

 

6. Schlussbestimmungen

1 Diese Nutzungsordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.

 

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