Nutzungsordnung
1. Nutzung
1 Der Zugang zur Stadtbibliothek ist während der bedienten Öffnungszeiten jeder Person gestattet.
2 Während der unbedienten Öffnungszeiten (Open Library) haben nur Personen ab 18 Jahren mit einem entsprechenden, gültigen Bibliotheksausweis eigenständig Zugang.
3 Ausserhalb der Öffnungszeiten können die Räume der Stadtbibliothek genutzt werden. Die Stadtbibliothek regelt die Einzelheiten.
2. Hausordnung
1 Es wird um rücksichtsvolles Verhalten während des Aufenthalts in der Stadtbibliothek gebeten.
2 Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Stadtbibliothek gestattet.
3 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
4 Sportgeräte, Rollschuhe, Trottinetts, Skateboards etc. sind in der Garderobe abzustellen.
5 Tiere haben keinen Zutritt zu den öffentlichen Bibliotheksräumen. Ausnahmen bilden Assistenz- und Therapiehunde.
3. Bibliotheksausweis
1 Bei Personen ohne festen Wohnsitz in der Region sowie in Sonderfällen kann die Stadtbibliothek ein Depot verlangen.
2 Der gültige Bibliotheksausweis ist gleichzeitig Zugangskarte zur Stadtbibliothek während der un-bedienten Öffnungszeiten. Die Inhaberin oder der Inhaber haftet für die entstandenen Schäden am Bibliotheksmobiliar sowie -eigentum.
3 Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Stadtbibliothek umgehend zu melden.
4. Ausleihen
1 Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.
2 Nicht vorgemerkte Medien können bis 10 Tage nach Ablauf der Leihfrist ein- bzw. zweimal verlängert werden. Die bis dahin geschuldete Mahngebühr bleibt bestehen. Nicht verlängerbar sind die Leihfristen der digitalen Medien.
3 Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Davon ausgenommen sind Zeitschriften.
4 Für ältere oder wertvolle Werke sowie für den historischen Bestand bestehen Nutzungseinschränkungen. Die Stadtbibliothek regelt die Einzelheiten.
5 Die Medien sind sorgfältig zu behandeln.
5. Vorübergehender Nutzungsausschluss
1 Für den vorübergehenden Nutzungsausschluss werden folgende Maximalbeträge an Schulden gegenüber der Stadtbibliothek festgelegt:
Kinder (bis 10 Jahre) CHF 5.-
Jugendliche/Junge Erwachsene (11 – 25 Jahre) CHF 15.-
Erwachsene (ab 26 Jahre) CHF 25.-
6. Schlussbestimmungen
1 Diese Nutzungsordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.