Bibliotheksabonnement

Ein Bibliotheksabonnement kann direkt über den Online-Schalter beantragt werden. 

Die Preise für ein Bibliotheksabonnement können der nachfolgenden Liste entnommen werden:

Kategorie

Kosten*

Dauer

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Zofingen
sowie Schülerinnen und Schüler der
Zofinger Volksschulen

Gratis

 

 

Pro Jahr

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Auswärtig

20.-

Pro Jahr

Junge Erwachsene bis 25 Jahre

Zofingen

30.-

Pro Jahr

Junge Erwachsene bis 25 Jahre

Auswärtig

40.-

Pro Jahr

Erwachsene

Zofingen

60.-

Pro Jahr

Erwachsene

Auswärtig

90.-

Pro Jahr

Partnerkarte zum selben Konto2

30.-

Pro Jahr

Lehrpersonen 3,4

Zofinger Volksschulen

Gratis

 

Pro Jahr

Lehrpersonen 3,4

Übrige Schulen

50.-

 

Pro Jahr

eMedien Junior4

Gratis

Pro Jahr

eMedien Erwachsene4

30.-

Pro Jahr

Schnupperabonnement5
ab 18 Jahren

20.-

Für 4 Monate

eSchnupperabonnement4, 5

ab 18 Jahren

Gratis

Für 1 Monat

Kulturlegi6

Auf jeweiligen Abo-Typ

50%

Pro Jahr

Dienststellen Stadtverwaltung Zofingen, intern

Gratis

1 Jahr

Willkommensabo
(mit Gutschein Bereich Soziales Zofingen)

Gratis

1 Jahr

*) + 10 CHF einmalige Kartengebühr

Die Abonnementsgebühren können online eingezahlt werden.


Einwohnergemeinde Zofingen
Stadtbibliothek
Betreff: Name und Nutzernummer
Konto: 60-352532-5
IBAN: CH32 0900 0000 6035 2532 5

 

Erläuterungen

1 Die Bibliotheksabonnemente berechtigen zur altersspezifischen Ausleihe aller ausleihbarer Medien im Bestand der Stadtbibliothek. Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch. Bei der Einschreibung ist eine einmalige Ausweisgebühr zu entrichten. Alle Preise verstehen sich in CHF sowie exklusive Mahngebühren und kostenpflichtige Dienstleistungen.

2 Eine Partnerkarte berechtigt eine weitere Person im selben Haushalt zur Ausleihe auf dasselbe Nutzerkonto. Es gelten dieselben Ausleihfristen und –mengen wie für ein Einzelabonnement. Pro Haushalt können maximal vier Partnerkarten auf dasselbe Nutzerkonto gelöst werden.

3 Das Abonnement für Lehrpersonen ist nur so lange gültig, wie ein Anstellungsverhältnis an einer Schule besteht. Es gelten die üblichen Ausleihfristen und -mengen. Dieses Abo berechtigt zur Ausleihe von Medien für den Schulunterricht, nicht aber für den privaten Gebrauch.

4 Die Nutzung der Räume der Stadtbibliothek ausserhalb der bedienten Zeiten (=Open Library) ist in diesen Abonnementen nicht enthalten.

5 Die Schnupperabonnemente können einmalig gelöst werden, um das Angebot zu testen. Nach Ablauf der Schnupperfrist ist ein reguläres Abo zu lösen.

6 Die Kulturlegi muss in jedem Jahr nach Ablauf des Jahresabonnements wieder neu vorgelegt werden.

7 Nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises, auf dem Name und Adresse oder Geburtsdatum stehen.

8 Wird die fällige Gebühr nicht innerhalb eines halben Jahres gezahlt, wird der Betrag schriftlich in Rechnung gestellt und die Rechnungsstellung zusätzlich zum Medienpreis und der Bearbeitungsgebühr verrechnet.

9 Diese Gebührenordnung tritt am 1. November 2021 in Kraft.

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